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Perfekte Lösungen

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf mit einem ausländischen Führerausweis nur eine begrenzte Zeit fahren: Nach 12 Monaten Aufenthalt muss er zwingend gegen einen Schweizer Führerausweis umgetauscht sein. Ob Sie dafür eine Prüfung ablegen müssen, hängt vom Staat ab, der Ihren Führerausweis ausgestellt hat. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Frist: 12 Monate nach der Einreise

Die Frist beginnt mit der Einreise in die Schweiz. Ist der ausländische Führerausweis nach 12 Monaten nicht umgetauscht, dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis der Umtausch erfolgt ist. Stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig.

Welche Prüfung brauchen Sie für den Umtausch?

Grundsätzlich setzt der Umtausch eine Kontrollfahrt voraus. Für viele Staaten gelten jedoch Ausnahmen:

Ohne Prüfung: EU- und EFTA-Staaten sowie Grossbritannien

Keine Kontrollfahrt und keine Theorieprüfung brauchen Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Nur Theorieprüfung

Ohne Kontrollfahrt, aber mit Theorieprüfung werden Führerausweise aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan (nur Kategorien A1 und B), Tunesien und den USA umgetauscht. Für die Kategorien C, C1, D und D1 sowie für den berufsmässigen Personentransport ist zusätzlich eine Theorieprüfung nötig.

Kontrollfahrt: alle übrigen Staaten

Für Führerausweise aus allen anderen Staaten ist eine Kontrollfahrt erforderlich. Sie ähnelt einer Fahrprüfung: Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und sicher fahren.

Massgeblich ist im Einzelfall die Auskunft Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts.

So läuft der Umtausch ab

Den Antrag stellen Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Welche Unterlagen verlangt werden und welche Gebühren anfallen, legt der Kanton fest. Informieren Sie sich deshalb vorab auf der Website Ihres Strassenverkehrsamts.

Häufige Fragen

Muss ich auch einen EU-Führerausweis umtauschen?

Ja. Auch Führerausweise aus EU- und EFTA-Staaten müssen nach 12 Monaten Aufenthalt umgetauscht werden – allerdings ohne Kontrollfahrt und ohne Theorieprüfung.

Ich ziehe von Deutschland in die Schweiz – brauche ich eine Prüfung?

Nein. Deutschland gehört zu den Staaten, deren Führerausweise ohne Prüfung umgetauscht werden. Die 12-Monats-Frist gilt trotzdem.

Quellen: Bundesamt für Strassen ASTRA – Umtausch ausländischer Führerausweise; Kanton Zürich – Ausländischer Führerausweis (abgerufen im Oktober 2026).

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