Ob Sie Ihren Führerschein in Österreich umschreiben lassen müssen, hängt davon ab, wo er ausgestellt wurde. Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten in Österreich weiter. Führerscheine aus anderen Staaten dürfen Sie nach der Begründung Ihres Wohnsitzes in Österreich nur noch sechs Monate verwenden – danach ist die Umschreibung Pflicht.
EU- und EWR-Führerscheine
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten werden in Österreich anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist freiwillig möglich. Eine Ausnahme gilt für die Klassen C, C1, D und D1: Diese gelten nach der Begründung des Wohnsitzes in Österreich höchstens fünf Jahre, sofern sie nicht umgeschrieben werden.
Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten: sechs Monate
Mit einem Führerschein aus einem Staat außerhalb des EWR dürfen Sie nach der Begründung Ihres Wohnsitzes in Österreich sechs Monate fahren. Danach müssen Sie ihn in einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen.
Ist eine Fahrprüfung nötig?
Für die meisten Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten ist eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Ausnahmen gelten für folgende Staaten:
Ohne Prüfung (alle Klassen)
Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien und Vereinigtes Königreich.
Ohne Prüfung nur für Klasse B
Australien, Bosnien und Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Südafrika, Südkorea, USA und Vereinigte Arabische Emirate.
Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Liste der österreichischen Behörden.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- der ausländische Führerschein
- ein Passfoto (35 × 45 mm)
- ein ärztliches Gutachten (nur bei Führerscheinen aus Nicht-EWR-Staaten)
- gegebenenfalls eine Übersetzung des Führerscheins und eine Meldebestätigung
Wo stellen Sie den Antrag – und was kostet er?
Den Antrag können Sie bei jeder Führerscheinbehörde stellen, also bei einer Landespolizeidirektion oder einer Bezirkshauptmannschaft. Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 90 Euro; Kosten für eine Prüfung oder das ärztliche Gutachten kommen gegebenenfalls hinzu.
Quelle: oesterreich.gv.at – Ausländische Führerscheine (Stand: 1. September 2026); Rechtsgrundlage §§ 20, 23 Führerscheingesetz (FSG).